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BVerwG, 02.12.1986 - 2 B 14.86 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Kindergeld - Berufsausbildung - Praktikum
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Freiburg, 18.08.1983 - 5 K 297/82
- VGH Baden-Württemberg, 24.10.1985 - 4 S 2469/83
- BVerwG, 02.12.1986 - 2 B 14.86
Papierfundstellen
- NJW 1987, 1566
- NVwZ 1987, 601 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BSG, 29.01.1985 - 10 RKg 16/84
Vorpraktikum - Anerkennung als Berufsausbildung - Berufscharakter
Auszug aus BVerwG, 02.12.1986 - 2 B 14.86
Außerdem muß es als Voraussetzung für die Ausübung des angestrebten Berufs zwingend gefordert sein; dies ist - ausnahmsweise - dann der Fall, wenn es faktisch von allen für den Berufsbewerber in Betracht kommenden Ausbildungsstätten unabdingbar gefordert wird, so daß die Aufnahme in die vorgesehene Ausbildung generell ohne die Ableistung des Praktikums nicht möglich ist (vgl. BSG, Urteil vom 29. Januar 1985 - 10 RKg 16/84 -FamRZ 1985, 1030> mit weiteren Nachweisen; vgl. auch Urteil vom 10. April 1985 - 10 RKg 23/84 - ). - BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 02.12.1986 - 2 B 14.86
Aus dem Beschwerdevorbringen im Zusammenhang mit den Entscheidungsgründen des angegriffenen Urteils ergibt sich nicht, daß ein künftiges Revisionsverfahren zur Beantwortung einer konkreten, für die Entscheidung des Rechtsstreits erheblichen Rechtsfrage von über den Einzelfall hinausgehender Tragweite beitragen könnte und die erstrebte höchstrichterliche Entscheidung zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder für eine bedeutsame Fortentwicklung des Rechts geboten erscheint (vgl. zu den Erfordernissen der grundsätzlichen Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO u.a. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]). - BSG, 10.04.1985 - 10 RKg 23/84
Auszug aus BVerwG, 02.12.1986 - 2 B 14.86
Außerdem muß es als Voraussetzung für die Ausübung des angestrebten Berufs zwingend gefordert sein; dies ist - ausnahmsweise - dann der Fall, wenn es faktisch von allen für den Berufsbewerber in Betracht kommenden Ausbildungsstätten unabdingbar gefordert wird, so daß die Aufnahme in die vorgesehene Ausbildung generell ohne die Ableistung des Praktikums nicht möglich ist (vgl. BSG…, Urteil vom 29. Januar 1985 - 10 RKg 16/84 -FamRZ 1985, 1030> mit weiteren Nachweisen ; vgl. auch Urteil vom 10. April 1985 - 10 RKg 23/84 -). - BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
Auszug aus BVerwG, 02.12.1986 - 2 B 14.86
Aus dem Beschwerdevorbringen im Zusammenhang mit den Entscheidungsgründen des angegriffenen Urteils ergibt sich nicht, daß ein künftiges Revisionsverfahren zur Beantwortung einer konkreten, für die Entscheidung des Rechtsstreits erheblichen Rechtsfrage von über den Einzelfall hinausgehender Tragweite beitragen könnte und die erstrebte höchstrichterliche Entscheidung zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder für eine bedeutsame Fortentwicklung des Rechts geboten erscheint (vgl. zu den Erfordernissen der grundsätzlichen Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO u.a. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
- BVerwG, 26.03.1998 - 11 B 27.97
Verkehrsbedarfsplanung und Eigentumsgarantie - Ausbau des Schienennetzes
Zu Unrecht macht der Kläger schließlich geltend, das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs weiche von Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts - Urteile vom 7. Dezember 1966 - BVerwG 5 C 47.64 - BVerwGE 25, 318 [BVerwG 07.12.1966 - V C 47/64] , vom 13. Dezember 1984 - BVerwG 3 C 79.82 - NVwZ 1985, 488 (489) [BVerwG 13.12.1984 - 3 C 79/82] und vom 15. Oktober 1991 - BVerwG 1 C 24.90 - DVBl 1992, 305 (307) [BVerwG 15.10.1991 - 1 C 24/90] sowie vom 1. August 1986 - BVerwG 8 C 54.85 - NVwZ 1987, 601 (602) [BVerwG 02.12.1986 - 2 B 14/86] - ab, weil es durch die Ablehnung bestimmter Beweisanträge gegen die Denkgesetze und allgemeine Erfahrungssätze verstoße. - BVerwG, 27.05.1997 - 4 B 98.96
Bauplanungsrecht - Sanierungsziele einer Sanierungssatzung, Erschwerung der …
Bei der Bestimmung des Vertragsinhalts handelt es sich um eine Tatsachenfeststellung im Sinne des § 137 Abs. 2 VwGO (BVerwG, Urteil vom 1. August 1986 - BVerwG 8 C 54.85 -, NVwZ 1987, 601 [BVerwG 02.12.1986 - 2 B 14/86]); die sich daraus ergebende Bindung des Revisionsgerichts träte lediglich dann nicht ein, wenn die vom Tatsachengericht vorgenommene Auslegung gegen Beweiswürdigungsgrundsätze verstieße.